Im Rahmen der wirtschaftlichen Deckung übernimmt der Kreditversicherer Schutz vor Zahlungsausfällen gegen einen wirtschaftlichen Schadensfall. Die Schadensfälle sind nach deutschem Recht die Insolvenz, die fruchtlose Zwangsvollstreckung, der außergerichtliche Vergleich und der Nichtzahlungstatbestand. Im Ausland gelten i. d. R. die analogen Versicherungsfälle.