Im Maschinen- und Anlagenbau, in der Baubranche, aber auch zunehmend im Handel werden bei Auftragsvergabe Anzahlungen vom Auftragnehmer verlangt, damit dieser z. B. seine Materialbeschaffung leisten kann.https://www.gfl-broker.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif

Um das Risiko einer Insolvenz des Auftragnehmers nach geleisteter Anzahlung zu vermeiden, verlangen die Auftraggeber im Gegenzug eine Vorauszahlungsbürgschaft (auch Anzahlungsbürgschaft genannt), die häufig von Kreditinstituten ausgestellt werden. Sehr häufig belasten die Bürgschaftsbeträge dann aber die Kontokorrentlinien. Als Alternativen bieten sich diverse Kreditversicherer an, die zum Teil ohne, zum Teil aber auch gegen Sicherheiten Bürgschaften stellen.