Die Selbstbeteiligung regelt den Eigenanteil des Versicherungsnehmers im Rahmen eines Schadenfalles. Grundsätzlich ist die Selbstbeteiligung ein Prozentsatz der Forderung. Dabei kann sich die Selbstbeteiligung auf die Brutto- oder auf die Nettoforderung beziehen.
Die Selbstbeteiligung bei Absicherungen über die Bundesdeckungen ist abhängig von der Art der Deckung, die sich auf  politische und wirtschaftlche Risiken bezieht