Da die Leasinggesellschaft die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages Eigentümer des Objektes bleibt, ist das Objekt nach Beendigung der Vertragslaufzeit der Leasinggesellschaft wieder zurück zu geben.  In vielen Fällen kommt es aber durch die Zahlung des Restwertes durch den Leasingnehmer zu einem Kauf, und das Objekt geht in das Eigentum des Leasingnehmers über.