Banken finden in der revolvierenden Finanzkreditdeckung eine Absicherung von Darlehensforderungen, die aus der Finanzierung von regelmäßigen Exportgeschäften eines Exporteurs mit bestimmten Abnehmern resultieren. Die Verträge haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.

Die Zahlungsziele dürfen nur in Ausnahmen die 12 Monate übersteigen (max. 24 Monate).

Die revolvierende Finanzkreditdeckung können nur zu Absicherungen von Risiken in Länder außerhalb der OECD sowie Chile, Israel, Korea, Mexiko und die Türkei nutzen.

Im Rahmen privater Kreditversicherungen versicherbare Risiken (EU und OECD) können nicht über die APG abgesichert werden.