Ein Plafonds begrenzt die maximal zu übernehmende Deckung des Bundes. Die Höhe wird vom Interministeriellen Ausschuss individuell je Land beschlossen. Ist im Rahmen von vergebenen Deckungen die Obergrenze erreicht, sind weitere Absicherungen zunächst nicht mehr möglich. In der Praxis kann der Plafonds erhöht werden, oder es werden aufgrund von abgeschlossenen Geschäften wieder Kapazitäten frei.