Jedes Anlagegut hat eine gewöhnliche Nutzungsdauer. Diese ist abhängig von der Intensität der Nutzung des Objekts.

Für die normale Nutzung gibt es amtliche Tabellen (die AfA-Tabellen), die Anhaltspunkt sind sowohl für Leasinggeber als auch –nehmer, aber auch für die Steuerbehörden. Ist aufgrund intensiver Nutzung eines Objektes mit einer kürzeren Nutzungsdauer zu rechnen, so ist dies den Steuerbehörden glaubhaft darzulegen.

Die Nutzungsdauer ist auch die Basis für die zu zahlenden Leasingraten.