Der Nichtzahlungstatbestand ist eingetreten, wenn das vorgelagerte Inkassoverfahren keinen Erfolg hatte und die Forderung weiterhin rechtsbeständig ist.Hier greifen bei den Versicherern unterschiedliche Fristen, innerhalb derer das Inkasso einzuleiten ist. Weiterhin wird festgehalten, wann die Inkassofrist abgelaufen ist.