Nachlaufdeckung
Die Nachlaufdeckung regelt den Verlängerungszeitraum bei aufgehobenen Kreditlimiten. Sollte ein versicherter Kunde in einem Kreditversicherungsvertrag eine Aufhebung für diesen Kunden erhalten, so endet der Versicherungsschutz in der Regel nach 1 bis 2 Tagen. Die Klausel Nachlaufdeckung regelt den Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz nach Aufhebung bestehen bleibt und weitere Lieferungen möglich sind.