Eine Firma hat bereits einen Kreditversicherungsvertrag. Die Tochter- und/oder Schwestergesellschaft denkt nun ebenfalls über eine Absicherung nach. In einer Firmengruppe /einem Konzern kann eine  Mitversicherung einer Tochter- bzw. Schwestergesellschaft sinnvoll sein, da in diesem Fall alles in einem Vertrag geregelt wird.