Die Mitdeckung bestehender Forderungen soll bereits bestehende Forderungen nachträglich absichern. Hier sind 2 Situationen zu unterscheiden: 1. Bei Vertragsbeginn; mit Beginn einer Kreditversicherung besteht schon entsprechender Forderungsbestand, der vor Vertragsbeginn mit versichert werden kann. 2. In der Vertragslaufzeit; sollten Geschäfte abgeschlossen und fakturiert sein, dann werden diese getätigten Umsätze unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich versichert.