Der Mietkäufer bezweckt mit dem Mietkauf, zunächst regelmäßige Raten für ein Objekt zu zahlen. Das Objekt geht direkt in seinen Besitz über. Der Mietkäufer hat die Möglichkeit, vorzeitig das Objekt zu erwerben. Die zu Beginn zu zahlenden Raten werden dabei auf den Kaufpreis angerechnet.