Eine Kreditversicherungspolice haftet für Schäden aus vertraglich definierten Schadensfällen. Die Frage der Zurechnung eines Schadens wird aber anhand der Policenform bestimmt.
Die Policenformen loss accouring bedeutet, dass der angemeldete, aber noch nicht eingetretene Schadensfall dem Jahr zugeordent wird, in dem der eingetretene Schaden stattgefunden hat.