Für die Prüfung der Kunden in einem Factoring-oder Versicherungsvertrag stellt der Anbieter Kreditprüfungsgebühren in Rechnung.Diese werden nach diversen Kriterien unterteilt; so z.B. nach In- oder Ausland; nach gewünschtem Versicherungslimit. Im 1-Vertrags-Modell eines Factors wird zusätzlich zur Factoringgebühr und zum Factoringzins eine Prüfungsgebühr berechnet.