In einem Konsignationslager (auch Kommissionslager genannt) stellt ein Lieferant seinem Kunden die noch nicht fakturierte Ware zur individuellen Entnahme beim Kunden zur Verfügung. Sollte ein Lieferant ein Konsignationslager bei seinen Kunden unterhalten, ist dieses Lager im Rahmen der Konsignationslagerklausel absicherbar. Der Versicherungsschutz kann sich im Fall einer Insolvenz gegen rechtliche oder auch unrechtmäßige Entnahme absichern.