Inkasso
Inkasso bezeichnet die geschäftsmäßige Beitreibung oder Einziehung fälliger Forderungen. Dabei handelt es sich in der Regel um offene Rechnungen.
Im Rahmen der Debitorenbuchhaltung ist das Inkasso quasi der letzte Teil der Prozesskette und startet nach dem vorab durchgefürten Mahnwesen. Das Inkasso kann das Unternehmen eigenständig durchführen oder es beauftragt spezialisierte Anwaltsbüros, Wirtschaftsauskunftsgesllschaften oder Inkassounternehmen. Gerade bei Exportgeschäften sind Inkassomaßnahmen schwierig, da die Landesusancen sehr individuell sind und die rechtliche Durchsetzbarkeit für das deutsche Unternehmen sehr aufwändig ist.