Incoterms
Die Incoterms sind internationale Regeln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsbedingungen in Außenhandelsverträgen. Die Klauseln regeln vor allem den Kostenübergang beim Transport. Das heißt: Wer – Exporteur oder Importeur – organisiert den Transport? Wer trägt für welche Strecke die Kosten? Wer den Gefahrenübergang, d.h. wer trägt das Risiko für zufälligen Untergang oder Beschädigung der Ware während des Transports?
Die am häufigsten vorkommenden Regeln lauten
- EXW (Ex Works): Der Verkäufer stellt die Ware dem Käufer ab Werk zur Abholung bereit.
- FCA (Free Carrier): Der Verkäufer liefert die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person oder an einen anderen benannten Ort.
- FOB (Free on Board): Der Verkäufer liefert die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.
- DAP (Deliveres at place): Der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird.