Bei Gegenforderungen hat der versicherte Kunde nicht nur Forderungen gegenüber  dem  Abnehmer,sondern es bestehen auch Verbindlichkeiten gegenüber dieser Firma. In dieser Konstellation könnte es im Falle der Insolvenz des Kunden zu Problemen kommen, die offenen Forderungen anerkannt zu bekommen. Dieses Problem kann über eine spezielle Klausel gelöst werden. Forderungen gegen Kunden, bei denen gleichzeitig auch Gegenfoderungen bestehen, werden von Factoringgesellschaften nicht angekauft bzw. finanziert.