Der vom Factor  sofort ausgezahlte Teil der angekauften Forderung. Diese liegt i. d. R. zwischen 80% und 90%. Der noch einbehaltene Teil der Forderung wird nach Zahlungseingang durch den Abnehmer oder bei dessen Nichtzahlung aufgrund wirtschaftlicher Unfähigkeit spätestens ca. 120- 180 Tage nach Fälligkeit durch den Factor bezahlt.