Auch Factoringentgeld genannt. Die Gebühr, welche der Factor für seine Dienstleistung (Delkredererisiko, Mahn- und Inkassowesen) verlangt. Die Gebühr wird auf den angekauften Bruttoumsatz berechnet und richtet sich kalkulatorisch u. a. nach dem Volumen, Branchenrisiko, Bonität des Factoringinteressenten, Arbeitsaufwand beim Factor. Sie wird individuell errechnet.