Wird einer Forfaitierungsgesellschaft oder einer forfaitierenden Bank ein Geschäft zum Kauf angeboten, spricht man von echter Forfaitierung, wenn der Rückgriff auf den Forderungsverkäufer ausgeschlossen ist.

In diesem Fall ist die Forderung nicht mehr in den Büchern des Verkäufers, so dass alle möglichen Risiken wie Delkredererisiken, politische Risiken und (bei Fremdwährungsforderungen) das Wechselkursrisiko nun bei der Finanzierungsgesellschaft liegen. Außerdem führt dies zu einer Verkürzung der Bilanz.