Deckungsquote
Die Deckungsquote ist der Anteil, den der Versicherer im Schadensfall abzüglich der Selbstbeteiligung zu regulieren hat. Es wird immer ein prozentualer Anteil angegeben, der sich in den Teilen benannte oder unbenannte Versicherung, sowie wirtschaftliche oder politische Deckung in seiner Höhe unterscheiden kann.