Bindende Lieferverträge können für den Kunden in 2 praktischen Fällen von großer Bedeutung sein.

Es bestehen sogenannte „Rahmenverträge“ zwischen Lieferant und Kunde, in denen über einen bestimmten Zeitraum (z.B. 1 Jahr) Produkte, Mengen, Lieferzeitpunkte und Preise  vereinbart werden. Oder, der Lieferant erhält von seinem Kunden Aufträge, die er mit einem Lieferdatum per Auftragsbestätigung bestätigt.
In beiden Fällen kann der Lieferant ohne Versicherungsschutz liefern, sollte der Versicherer das Kreditlimit zwischen Auftrag und Aufhebung aufheben. Diese besonderen Geschäftsvorfälle sind in einem  Kreditversicherungsvertrag durch die Spezialklausel bindende Lieferverpflichtung versicherbar.