Die Bereitstellungsgebühr wird für die Bereitstellung der Kreditlinie erhoben. I. d. R. wird diese Gebühr aber erst nach Ablauf des ersten Jahres erhoben. Auf die Bereitstellungsgebühr wird im Allgemeinen verzichtet, wenn das über den Finanzierer abgewickelte Volumen eine im Konditionenblatt definierte Grenze übersteigt.