Mit dieser Deckung werden klassische Risiken bei Bauaufträgen im Ausland abgesichert. Neben den klassischen Sachverhalten werden abgedeckt:

  • die rechtmäßige oder widerrechtliche Inanspruchnahme einer Vertragsgarantie aus politischen Gründen oder, sofern keine politischen Gründe vorlagen, vor der Uneinbringlichkeit des Rückzahlungsanspruchs aus der Garantie
  • die Unzumutbarkeit der Baudurchführung aufgrund politischer Ereignisse oder wirtschaftlicher Umstände im Ausland
  • die Beschlagnahme oder Vernichtung von Baugeräten und der dazugehörigen Ersatzteile aus politischen Gründen

Neben der Absicherung der klassischen Bauleistung, welche fortlaufend in Rechnung gestellt wird (nach Leistungsfortschritt), können Deckungserweiterungen in Anspruch genommen werden. Im Einzelnen sind dies die

  •   Einlagerungsdeckung
  •   Ersatzteillagerdeckung
  •   Baustellenkostendeckung
  •   Bevorratungskostendeckung
  •   Isolierte Gerätedeckung
  •   Globale Gerätedeckung
  •   Vertragsgarantiedeckung
  •   Höchstbetragsdeckung für Nachtragsforderungen