Die Aushaftung regelt den Zeitpunkt nach Beendigung des Kreditversicherungsvertrages. Grundsätzlich gilt;eine Voraussetzung für eine Entschädigunsleistung ist, dass sowohl Rechnungsstellung als auch Versicherungsfall innerhalb der Vertragslaufzeit eingetreten sein muss. Die Aushaftung regelt nun den Fall, dass innerhalb des Kreditversicherungsvertrags die Rechnung gestellt, der Versicherungsfall aber nach Beendigung eingetreten ist. Mit der Spezialklausel Aushaftung ist trotz Beendigung des Vertrages die Entschädigungsleistung gesichert.