Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)
Bei den Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen handelt es sich um eine Forderungsabsicherung des Bundes für Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen aus Deutschland an Besteller in Länder außerhalb der OECD sowie Chile, Israel, Korea, Mexiko und die Türkei. Im Rahmen privater Kreditversicherungen versicherbare Risiken (EU und OECD) können nicht über die APG abgesichert werden. Das Zahlungsziel darf 360 Tage nicht überschreiten.Das für ein Angebot benötigte Gesamt-Umsatzvolumen beträgt mindestens 1 Mio. EUR.