Abtretungsverbot
Ein in den Einkaufsbedingungen von Kunden vorgeschriebenes Verbot, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an einen Dritten abzutreten. Hierbei handelt es sich i. d. R. um Großabnehmer. Ein Ankauf dieser Forderungen ist nur „auf Umwegen“ möglich.