Häufig werden im Leasingvertrag unterschiedliche Kündigungstermine vereinbart. Je nach Kündigungstermin werden im Voraus festgelegte Zahlungen, die sog. Abschlusszahlungen, fällig. Trotz einer erfolgten Abschlusszahlung geht das Objekt nicht in den Besitz des Factoringnehmers über.