In der Regel wird das Leasingobjekt direkt vom Hersteller bzw. Lieferanten an den Endkunden, den Leasingnehmer, geliefert. Im Rahmen des Leasingvertrages ist der Leasingnehmer verpflichtet, das gelieferte Objekt direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit bzw. Mängel zu kontrollieren. Hierbei muss vollkommene Deckungsgleichheit mit dem im Leasingvertrag aufgeführten Objekt bestehen. Mängel oder ähnliches sind sofort der Leasinggesellschaft als auch dem Lieferanten gegenüber anzuzeigen. Die Abnahmebestätigung dokumentiert die korrekte Lieferung und den Beginn der Leasinglaufzeit.