Vorauszahlungen, oder auch Anzahlungen genannt, sind  Teil individueller Zahlungsbedingungen. Bei einem Investitionsgütergeschäft – oder auch vereinzelt Handelsgeschäft – verlangt der Kunde eine Anzahlung vom Lieferanten. Um diese Anzahlung zu sichern, kann der Kunde eine Vorauszahlungsbürgschaft  verlangen. In einzelnen Fällen gibt es aber die Variante, dass der Kunde die geleistete Vorauszahlung durch eine spezielle Klausel in seinem Kreditversicherungsvertrag absichern kann.