Um Probleme bei der Auftragserfüllung, besonders in der Baubranche, zu vermeiden, wird häufig vom Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft seines Auftragnehmers gefordert. Dies als Sicherheit, dass der Auftragnehmer auch all seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, oder im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers finanzielle Spielräume für die Fertigstellung durch Dritte vorhanden sind.

Die Vertragserfüllungsbürgschaften werden häufig nach Fertigstellung des Auftrags in sogenannte Mängelgewährleistungsbürgschaften umgewandelt.

Vertragserfüllungsbürgschaften werden großteils von Kreditinsituten ausgestellt. Sehr häufig belasten die Bürgschaftsbeträge dann aber die Kontokorrentlinien. Als Alternativen bieten sich diverse Kreditversicherer an, die zum Teil ohne, zum Teil aber auch gegen Sicherheiten Bürgschaften stellen.