Stundungsgebühren
Im Rahmen der Einkaufsfinanzierung stundet der Finanzierer dem Kunden die Zahlung der Ware. Dies i. d. Regel bis max. 120 Tage nach Lieferung. Hierfür fallen Stundungsgebühren an, die taggenau berechnet werden. Die Stundungsgebühren werden im Vertrag aufgeführt und sind u. a. abhängig von der Bonität des Kunden sowie der Höhe des Einkaufsfinanzierungs-Limits.