Bis zur Höhe der Mindestselbstbeteiligung werden Forderungsausfälle vom Versicherungsnehmer eigenständig getragen.Grundsätzlich gilt erst einmal die vereinbarte Selbstbeteiligung. Sollte der Eigenanteil kleiner sein, als die Mindestselbstbeteiligung, greift diese dann entsprechend. Bsp. Bei einer Mindestselbstbeteiligung von 500 €, Ausfall 10.000 €; Selbstbeteiligung 20 % = 2.000 € => Entschädigung 8.000 €. Ausfall 1.000 €; Selbstbeteiligung 20 % = 200 €; aber mindestens 500€ => Entschädigung 500 €