Leistungsdeckung
Der deutsche Exporteur bekommt mit der Leitungsdeckung die Möglichkeit, Forderungen aus einem Exportgeschäft abzusichern, das die Erbringung von Leistungen zum Gegenstand hat, die nicht im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Waren stehen.
Die abzusichernden Zahlungsziele sind kurzfristig (bis zu 2 Jahren) sowie mittel-/langfristig (länger als 2 Jahre).