Aufgrund der im Vorfeld vereinbarten Laufzeit ist ein Leasingvertrag vor Ablauf dieser Frist nicht kündbar. Ausnahmen sind Kündigungen aus wichtigen Gründen, die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Verträge nicht mehr zulassen. Beispielsweise ist dies eine Zahlungsunfähigkeit. Selbstverständlich werden auch in diesen Fällen entsprechende Vorfälligkeitsentschädigungen o. ä. fällig.