Je nach Leasingvereinbarung hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Leasingobjekt am Ende der vertraglichen Laufzeit zu kaufen. Somit geht das Objekt dann auch in seinen Besitz über. Der Kaufpreis ist dann häufig der Restbuchwert nach entsprechender Abschreibung über die Nutzungsdauer.