Das Entschädigungsvorrisiko ist ein zusätzlicher Selbstbehalt, der nach Anwendung der Selbstbeteiligung und der Entschädigungsfranchise auf Schadenzahlungen angerechnet wird.

Dabei wird eine feste Summe pro Versicherungsjahr vereinbart. Sobald die Summe aller Schadenzahlungen das Entschädigungsvorrisiko überschreitet, zahlt der Versicherer alle weiteren Zahlungen an den Kunden aus.