Die Eigentumsvorbehaltsrechte sind in Deutschland die einzigen Sicherungsrechte für den Lieferanten. Der Kreditversicherer setzt in seinen Kreditversicherungsverträgen voraus, dass der versicherte Kunde in seinen AGB alle Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, verlängerter, Kontokorrentklausel,..) wirksam vereinbart.