Anzahlungsbürgschaften
Im Maschinen- und Anlagenbau, in der Baubranche, aber auch zunehmend im Handel werden bei Auftragsvergabe Anzahlungen vom Auftragnehmer verlangt, damit dieser z. B. seine Materialbeschaffung leisten kann.
Um das Risiko einer Insolvenz des Auftragnehmers nach geleisteter Anzahlung zu vermeiden, verlangen die Auftraggeber im Gegenzug eine Anzahlungsbürgschaft (auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt), die häufig von Kreditinstituten ausgestellt werden.
Meistens belasten die Bürgschaftsbeträge dann aber die Kontokorrentlinien. Als Alternativen bieten sich diverse Kreditversicherer an, die zum Teil ohne, zum Teil aber auch gegen Sicherheiten Bürgschaften stellen.