Im Rahmen von Leasingverträgen versteht man unter der Amortisation die Rückführung der kompletten Ausgaben. Man unterscheidet zwischen Voll- und Teilamortisation.

Vollamortisation: Hierbei werden neben den Anschaffungs- und Finanzierungskosten auch allfällige Nebenkosten zurückgeführt. Da beim Leasing der Eigentumsübergang am Ende der Leasingzeit möglich ist, muss ein gewisser Kaufpreis gezahlt werden. Bei einer Teilamortisation wird der nicht durch die Raten zurückgeführte Teil durch enstprechende Restwertgarantien bzw. –vereinbarungen zum Laufzeitende des Vertrages sicher gestellt. Kommt es zur Kündigung des Leasingvertrages im Rahmen der Teilamortisation, so wird der Leasingnehmer durch die Zahlung einer Schlusszahlung verpflichtet, so die volle Amortisation zu garantieren.