FAQ – Anfechtungsversicherung

FAQ - Anfechtungs­versicherung

Hier finden Sie auf die wichtigsten Fragen die Antworten.

1. Allgemeines / Definition

Was ist eine Anfechtungsversicherung?

Sollte Ihr Kunde Insolvenz anmelden, hat der zuständige Insolvenzverwalter die Möglichkeit, die zuvor an Sie geleisteten Zahlungen anzufechten und zurückzufordern, um diese in die Insolvenzmasse einfließen zu lassen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Insolvenzverwalter nachweisen kann, dass Sie schon vor der Insolvenz des Kunden von dessen Zahlungskomplikationen Kenntnis hatten. Eine Anfechtungsversicherung schützt Sie vor diesen Rückforderungen, die je nach Kunde Millionenforderungen sein können.

Im Rahmen einer Anfechtung kann der Insolvenzverwalter alle getätigten Umsätze, die zwischen dem Anfechtungsgrund und der letzten gestellten Rechnung liegen, zurückfordern. Je nach Kunde können sich die angefochtenen Beträge im Millionenbereich bewegen.

Die Anfechtungsversicherung eignet sich für alle Unternehmen, die sich vor den finanziellen Folgen einer potenziellen Insolvenzanfechtung schützen wollen. Denn jede Firma, die Umsätze tätigt und über die negative Situation Informationen erhält, kann betroffen sein. Die Versicherung kann sich selbst für kleine und mittlere Unternehmen lohnen – viele Anbieter bieten einen speziellen Versicherungsschutz für KMU.

  • Zusätzlicher Schutz vor den Folgen einer möglichen Insolvenzanfechtung
  • Absicherung der Unternehmensliquidität
  • Stabilität
  • Flexibilität

Fakten zur Insolvenzanfechtung:

Lange Rückverfolgungen: 

Rechtlich können Zahlungen angefochten werden, die bis zu 4 Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens getätigt wurden und bis zu 3 Jahren im laufenden Insolvenzverfahren.

Annahme einer bereits bekannten Zahlungsunfähigkeit: 

Der Insolvenzverwalter versucht geeignete Indizien zu finden, die Ihre Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden darlegen.

Beweislast:

Im Falle einer Anfechtung müssen Sie entlastende Fakten vorlegen, damit die Anfechtung abgewiesen werden kann. Dies ist nur in den seltensten Fällen möglich.

2. Kosten

Wie viel kostet die Anfechtungsversicherung für mein Unternehmen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kosten einer Anfechtungsversicherung werden berechnet auf Basis: 

  • der Geschäftsumsätze
  • der Anzahl säumiger Zahler
  • der vereinbarten Haftungskriterien
  • der Versicherungssummen

Hieraus wird die individuelle Risikoprämie berechnet. Sollten Sie besonders risikoreiche Einnahmen haben, können Sie auch eine Stand-alone-Insolvenzanfechtungsversicherung in Betracht ziehen. Je höher der Selbstbehalt liegt, desto geringer ist die Prämienhöhe.

3. Vertragsinhalte

Wie funktioniert eine Anfechtungsversicherung?
  • Bei Insolvenzanfechtung: Zunächst erfolgt die Beauftragung eines versierten Fachanwalts für Insolvenzrecht zur Abwehr der Ansprüche
  • Wenn die Abwehr nicht gelingt: Das Leistungsversprechen der Entschädigungsleistung greift
  • Kosten zur Abwehr der Rückforderungsansprüche (insbesondere Anwaltskosten)
  • Entschädigungsleistungen angefochtener Forderungen

Sobald der Insolvenzverwalter annehmen kann, dass andere Gläubiger des Schuldners benachteiligt wurden, ist er bevollmächtigt, zuvor getätigte Rechtsgeschäfte anzufechten und Geld zurückzufordern.

Dem Gesetz nach werden andere Gläubiger benachteiligt, sobald sie von der drohenden Zahlungsunfähigkeit Ihres Kunden Kenntnis erlangen und dennoch Gelder annehmen.

Der Rechtsprechung nach ist eine drohende Zahlungsfähigkeit vorhanden, wenn Zahlungen eines Kunden „schleppend verlaufen“. Dies gilt auch, wenn längere Zahlungsziele eingeräumt werden, Schecks oder Lastschriften platzen, (nachträglich) Ratenzahlungen vereinbart werden oder Vollstreckungshandlungen scheitern.

Laut § 133 der Insolvenzordnung sind Rechtsgeschäfte bis zu 4 Jahre rückwirkend anfechtbar.

Ja, auch Kunden, mit denen Sie nicht mehr in geschäftlichem Kontakt stehen, können innerhalb der gesetzlichen Fristen Anfechtungsgründe anführen.

In der Regel können in der Europäischen Union, in den USA, Kanada sowie der Schweiz Ansprüche gestellt werden.

Ja, dies ist möglich. Die Insolvenzanfechtung ist als Einzelversicherung möglich, kann aber auch als Ergänzung zu einer regulären Warenkreditversicherung gewählt werden. 

  • Solitäre Lösung: Versicherung aller rechtlich begründeten Forderungen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Police noch keine Insolvenz angemeldet haben
  • Ausnahmen: Forderungen aus Vermietung & Verpachtung, Forderungen von öffentlich-rechtlichen Kunden und Privatpersonen
  • Als Zusatzbaustein der KV: Versicherungsschutz, wenn die vom Insolvenzverwalter angefochtene Forderung ursprünglich auch in dem primären Kreditversicherungsvertrag versichert war

Unsere Erfolgsgeschichten.

Das sagen unsere Kunden über uns:

Absicherung und Finanzierung aufeinander abgestimmt

„Ich schätze die unabhängige und professionelle Betreuung der GFL und empfehle sie gerne weiter.“ Andreas Bruthier, MHB

Zusätzliches Working Capital

„GFL besitzt eine hohe Kompetenz auf diversen Themenfeldern, kann spezielle Lösungen kreieren und verfügt über ein ausgesprochen gutes Netzwerk.“ Gerold Lorenz, Interfer Edelstahl

Finanz­beratung im Wachstums­markt

„Die kompetente Beratung auf Augenhöhe von Unternehmer zu Unternehmer und die Vernetzung zwischen den einzelnen Themenstellungen zeichnet GFL aus.“ Marco Göbel, Ex-Trade

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