So gelingt eine problemlose Schadenabrechnung für Atradius-Kunden
Gerade in Zeiten, in denen die Insolvenzen steigen, können Schäden in der Kreditversicherung auftreten. Damit bei der Abwicklung keine böse Überraschung erfolgt, müssen Versicherungsnehmer alle Obliegenheiten erfüllen. Doch welche Stolpersteine gibt es dabei speziell in der Atradius-Warenkreditversicherung? GFL-Experte Fabian Sarafin verrät, welche Vertragsklauseln im Schadenfall relevant werden können.
Generell muss unterschieden werden zwischen dem Kreditversicherungsvertrag, der die grundsätzlichen Inhalte regelt, und der jeweiligen Kreditmitteilung. Damit gibt es zwei Vertragsdokumente, die nachher beide im Rahmen der Schadenabrechnung eine Rolle spielen.
Was den Vertrag angeht, sollte der Versicherungsnehmer genau wissen, welche Klauseln integriert sind. Denn manche von ihnen können bei der Schadenabrechnung potenziell zum Stolperstein werden.
Ein Beispiel ist die Klausel „Bindende Lieferverträge“. Diese ist heutzutage in sehr vielen Policen enthalten. Und doch gibt es hierbei oftmals Diskussionsbedarf: Was genau ist ein bindender Liefervertrag? Wie wird er am Ende gelebt? Atradius gewährt hier standardmäßig eine maximale Laufzeit von drei Monaten. Wichtig ist, sich als Versicherungsnehmer die Inhalte konkret durchzulesen.
Nicht zu verwechseln ist diese Klausel mit der „Nachlaufdeckung“. Diese wird von Atradius eher restriktiv dokumentiert. Hier muss immer genau geschaut werden: Wie greift diese Nachlaufdeckung? Ist das eine Frist, die man dem Versicherungsnehmer an die Hand gibt, die dann zum Beispiel ab Beendigung oder Aufhebung eines Limits noch gewährt wird? Oder wird ein Limit in der Zukunft aufgehoben? Das wird einerseits auf dem Kreditdokument dokumentiert, andererseits enthält vielleicht auch der Vertrag eine Frist.
Eine weitere gängige Klausel ist die „Fabrikationsrisikodeckung“ – hier gibt es diverse Klauselvarianten, so dass der Unternehmer genau schauen sollte, welche zu seinem Geschäft passt. Denn die Klausel hat eine Auswirkung auf die Prämie, also wird zum Beispiel das Risiko pauschal mitversichert oder nicht? Gleichzeitig ist die Frage, wie lange so eine entsprechende Fabrikationsrisikodeckung gewährt wird. Hier sollte man – gerade in der Prolongationsphase – einen Blick darauf haben, ob die Klausel noch passt oder ob sich beispielsweise Fabrikationsstrecken oder auch Lieferstrecken geändert haben. Wenn etwa eine Fabrikation nun länger dauert als vielleicht noch vor ein, zwei Jahren, muss man vielleicht auch diese Klausel entsprechend anpassen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema „Eigentumsvorbehalt“. Hier agiert Atradius verhältnismäßig streng. Wir empfehlen Versicherungsnehmern daher, sich ganz konkret mit dem Inhalt der Klausel auseinanderzusetzen. Oft wird neben dieser Klausel auch eine sogenannte Bemühensklausel in die Verträge eingesetzt. Dabei muss das Unternehmen dem Versicherer nachweisen, dass er versucht hat, seine Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen. Dabei ist zum Beispiel eine gewisse Dokumentation durchaus relevant.
Ein weiteres beliebtes Thema sind entgegenstehende Einkaufsbedingungen. Das Unternehmen liefert gemäß seiner Verkaufsbedingungen. Gleichzeitig haben gerade größere Kunden ihre eigenen Einkaufsbedingungen. Da ist die Frage: Welche Bedingungen gelten nun eigentlich? Bei einem Schaden kann das eine wichtige Rolle spielen.
Auch Erhöhungsanträge können für die Schadenabrechnung relevant sein. Die meisten Policen heutzutage sind Umsatzpolicen. Manche Versicherungsnehmer haben aber auch noch eine Saldenprämie. Hier kommt oft die Frage auf: Was muss ich beachten, wenn ich entsprechend über dem Limit mit meinen Forderungen bin? Hierbei gibt es eine sogenannte „Unbeachtlichkeitsgrenze“. Heißt: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Erhöhungsanträge zu stellen, sofern er oberhalb des Limits ist und oberhalb der prozentualen Grenze dieser sogenannten Unbeachtlichkeitsgrenze.
Zu den allgemeinen Punkten, auf die ebenfalls geachtet werden sollte, ist der Länderkatalog. Versicherungsnehmer sollten sich ihre Länderbedingungen genau anschauen. Durch die geopolitische Lage ändern sich aktuell manche Länderbedingungen. Das ist bei allen Versicherern so, und grundsätzlich auch nicht schlimm. Trotzdem kann es sein, dass sich vielleicht für ein Land, das Geschäftsverlauf eine wichtige Rolle spielt, der Pauschalteil verändert hat, nicht mehr angeboten wird oder sich die Selbstbeteiligung erhöht hat.
Auch Teilabsicherungen führen immer wieder zu Unstimmigkeiten. Hat der Versicherungsnehmer aus seinen Policen gewisse Kunden herausgenommen? Oder gar ganze Geschäftsbereiche? Auch hier sollten sich Versicherungsnehmer dem bewusst sein: Macht es in der heutigen Zeit tatsächlich noch Sinn? Wie melde ich dann eigentlich meine Prämie hinterher?
Ebenso ist es beim Thema „Geschäftsmodell“. Sobald sich dort etwas verändert, muss geprüft werden, ob die Police noch passt. Wenn zum Beispiel ein Versicherungsnehmer neben dem klassischen B2B-Handel noch einen Onlineshop aufbaut, verändern sich damit oftmals die Zahlungsbedingungen oder Lieferabwicklungen. Passen die Fristen noch? Passen die Angaben in der Vordeklaration noch? Solche Fragen sollte man mit dem Versicherer besprechen.
Fazit
Im Schadenfall können zahlreiche Klauseln zu Schwierigkeiten oder sogar zu Ablehnungen führen. Neben den vertraglichen Bedingungen spielen auch die Einhaltung der Fristen, die Inkassobeauftragung und das richtige Verhalten im Schadensfall eine Rolle.
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