Acht von zehn Unternehmen wurden in den vergangenen zwölf Monaten Opfer eines Hackerangriffs. Die Angriffe lassen sich zum Großteil nach China zurückverfolgen. Doch auch in den eigenen Reihen sitzen die Täter. Dagegen hilft neben dem technischen Schutz der IT nur eine Cyber- oder Vertrauensschadensversicherung.

Im April geriet Volkswagen in die Schlagzeilen: Das Unternehmen sei jahrelang von chinesischen Hackern ausspioniert worden. Eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom zeigt nun: Der Angriff auf den Autobauer ist kein Einzelfall. 45 Prozent der befragten Firmen gaben dort an, dass sie Hackerangriffe nach China zurückverfolgen konnten.

Damit ist China die größte Ausgangsbasis von Cyberangriffen. Die Zahl russischer Attacken hat hingegen abgenommen. Nur noch 39 Prozent der Firmen – im Gegensatz zu 46 Prozent im Vorjahr – waren sich sicher, die Angriffe hierher zurückverfolgen zu können.

Schaden von 267 Milliarden Euro

Doch nicht alle Hacker lassen sich im Ausland finden: Allzu oft stammen sie aus den eigenen Reihen. So hat es sich wohl bei 27 Prozent der Angriffe um Racheaktionen von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitenden gehandelt.

Die Unternehmen schätzen den entstandenen Schaden durch die Cyberattacken insgesamt auf 267 Milliarden Euro. Das sind 29 Prozent mehr als im Vorjahr. Für immer mehr Unternehmen stellt das eine ernste Gefahr für ihr Geschäft dar: Zwei Drittel der Firmen sehen sich durch Hackerattacken in ihrer Existenz bedroht. 2021 waren es gerade einmal 9 Prozent.

„Dass immer mehr Unternehmen trotz neuster technischer Sicherheitsmaßnahmen Opfer von Cyberkriminalität werden, zeigt, dass die Technik leider immer wieder an ihre Grenzen gelangt“, resümiert GFL-Fachexperte Fabian Sarafin. „Einen hundertprozentigen Schutz gegen Cyberkriminalität gibt es leider nicht. Es ist umso wichtiger für Unternehmen, sich daher auch durch eine entsprechende Versicherung abzusichern.“

Dabei gibt zwei grundlegende Möglichkeiten:

1. Die Vertrauensschadensversicherung (VSV)

Mit einer VSV lassen sich Schäden durch Vertrauenspersonen versichern, die in einen Vermögensschaden resultieren. Darunter fallen unter anderem Betrug, der Verrat von Betriebsgeheimnissen oder Veruntreuung. Doch auch Vermögensschäden, die von Dritten durch Cybercrime verursacht werden, können abgesichert werden.

Daneben lassen sich auch die Folgeschäden absichern: So stehen dem Versicherungsnehmer je nach Police Entschädigungsleistungen für Schadensermittlungskosten, Rechtsverfolgungskosten oder für infolge des Schadensfalls entstandene Vertragsstrafen zu.

2. Die Cyberversicherung

Diese Policen decken grundsätzlich Kosten ab, die Unternehmen durch Hacker- und Schadsoftware-Angriffe, Cybererpressung und Datendiebstahl entstehen.

Die Preise und die die Anforderungen der Versicherer sind jedoch hoch. Unternehmen sollten daher genau ermitteln, welche Gefahren mit welchen Summen abgesichert werden sollen und welche ggfs. nur über andere Policen versichert werden können.

Fazit:

Die Cyber- und die Vertrauensschadensversicherung sind sich sehr ähnlich und haben teilweise Inhalte, die sich überschneiden können. Im Grundsatz lässt sich festhalten, dass nur beide Police gemeinsam einen adäquaten Schutz bieten. Die genaue Ausgestaltung lässt sich aber nur indiviuell festlegen. Wir beraten Sie dazu gerne.