Die Nachfrage nach TopUp-Deckungen steigt aktuell rasant. Für Unternehmer sind sie eine gute Möglichkeit, um das Eigenrisiko in diesen wirtschaftlich unsicheren Zeiten zu minimieren. Doch bei den Zusatzlimiten für die Kreditversicherung gibt es ganz unterschiedliche Lösungen – und nicht immer ist die einfachste auch die beste.

Warum sind Zusatzlimite gerade so gefragt?

Gestörte Lieferketten und steigende Preise führen bei vielen Unternehmen dazu, dass die Lagerhaltung zunimmt. Die offenen Posten bzw. die Forderungen an das Unternehmen steigen, was den Limitbedarf erhöht. Doch die Kreditversicherer reagieren in wirtschaftlich angespannten Zeiten meist mit weniger Risikobereitschaft und können dem Limitbedarf nicht mehr nachkommen. Für Unternehmer resultiert das in zunehmenden Teilzeichnungen – das Eigenrisiko wächst.

Welche Möglichkeiten für TopUp-Versicherungen gibt es?

Welche Art von TopUp-Deckung Sinn macht, muss natürlich immer im Einzelfall entschieden werden. Jedoch gibt es drei klassische Fälle, die man unterscheiden kann.

  1. TopUp über den Erstversicherer

Kreditversicherung und TopUp-Deckung aus einer Hand bieten vor allem die drei großen Kreditversicherer Allianz Trade, Atradius und Coface an. Hierbei wird das Stammlimit über den bereits bestehenden Kreditversicherer mit einem Zusatzlimit versehen. Bei Allianz Trade und Coface ist diese Möglichkeit von vornherein gegeben, so dass es keinen separaten Vertrag braucht. Für Atradius-Kunden gibt es eine Hybrid-Lösung mit dem Kooperationspartner Cooper Gay S.A.

Der Unterschied: Bei Allianz Trade und Coface kann der Kunde sofort entscheiden, ob er eine TopUp-Deckung für einen einzelnen Kunden nutzen möchte. Bei diesen Einzellimiten fällt eine feste Prämie an, entweder als Festpreis oder als prozentuale Limitprämie (zwischen 2% und 6%).

Bei Atradius wird hingegen das gesamte Portfolio abgesichert. Da orientiert sich der Preis am Pricing der Erstversicherungspolice. Wurde dort gut verhandelt, profitiert der Kunde also auch bei der Zusatzdeckung.

Beim TopUp über den Erstversicherer ist es natürlich recht komfortabel, beides aus einer Hand zu bekommen. Aber je mehr Teilzeichnungen und je höher die Deckungslücke, umso mehr lohnt sich der Vergleich mit einem Zweitversicherer. Denn während der Erstversicherer das Limit nur maximal verdoppelt, sind bei manchen Zweitversicherern deutlich höhere Summen möglich.

  1. TopUp über den Zweitversicherer

Hierbei wird ein zweiter Versicherungsschein gezeichnet. Das Stammlimit wird so über einen weiteren Versicherer erhöht. Auch hier werden Einzel- und Portfolio-Lösungen angeboten. Portfolio-Lösungen sind dabei meist günstiger und bewegen sich in der Regel zwischen 0,9% und 3% Limitprämie. Bei einzelnen Limiten kann die Prämie bis zu 6% betragen.

Ein großer Vorteil beim Zweitversicherer: Das Zusatzlimit kann das Stammlimit sogar übersteigen. Wer z.B. ein Stammlimit von 200.000 Euro hat, aber eigentlich einen Versicherungsschutz von 800.000 Euro möchte, hat bei manchen Zweitversicherern die Chance dazu.

Für dieses Modell gibt es zahlreiche Anbieter am Markt – sowohl in- als auch ausländische. Darunter sind sehr bekannte wie die Credendo Group, R+V-Versicherungen oder Zurich Versicherungen, aber auch kleinere Anbieter wie Mercury Trade Credit aus den Niederlande oder Nexus Trade Credit aus Großbritannien. Möglich ist es aber auch, die drei großen Versicherer als Zweitversicherer zu wählen.

Soweit der Erstversicherer zustimmt, kann man das TopUp eigentlich auf jeden Vertrag aufsatteln. Die Kommunikation übernimmt GFL.

  1. Sonderfall: Zwei TopUp-Versicherungssummen

Ein Stammlimit wird mit zwei Zusatzlimiten ergänzt – dieses Konstrukt ist zwar sehr speziell, kommt bei Großkunden aber ab und zu vor.

Diese Lösung kann nicht bei jeder Teilzeichnung angewendet werden. Aber bei Keyaccounts, bei denen man den vollen Schutz möchte, ist es je nach Einzelfall möglich. Die Deckungslücke sollte dabei einen signifikanten sechsstelligen Betrag ausmachen. In der Regel sind das Einzellösungen, das Modell könnte aber auch für das gesamte Portfolio angewendet werden.

Die GFL-Experten erwarten, dass dieser Sonderfall in Zukunft deutlich häufiger vorkommen wird.

Fazit: Wie TopUp-Lösungen umgesetzt werden und welches Modell am besten passt, ist immer individuell. Wenn ein Factoring-Vertrag besteht, muss auch dieser in die Entscheidungsfindung aufgenommen werden: Um böse Überraschungen zu vermeiden, muss das Zusammenspiel von TopUp-Summen und dem darauf basierenden Ankauf über den Factor passgenau abgestimmt werden. Gerne beraten Sie die GFL-Experten dazu!

Welche Vertragsinhalte müssen beachtet werden?

Die Vertragsinhalte des Erstvertrags sind natürlich zu beachten. Vor allem, wenn es spezielle Klauseln gibt, muss der Erstversicherungsvertrag en detail mit dem Zweitversicherer durchgesprochen werden, damit es im Schadenfall nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Grundlegende Klauseln wie Binding Order, Nachlaufdeckung, Fabrikationskostenrisiko, (ausländische) Mitversicherungen, Länderkatalog … sollten unbedingt auch in der TopUp-Police implementiert werden.

Besondere Beachtung sollte man auch dem Thema Höchstentschädigung schenken: Ist sie im Zweitvertrag ausreichend?

Unser Rat ist: Lieber ein Gespräch mehr führen, als zu denken, dass es schon halten wird. Je komplexer der Erstversicherungsvertrag ist, umso wichtiger ist es, diesen mit dem Zweitversicherer zu besprechen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie möchten ein Angebot über eine TopUp-Lösung? Um Sie individuell beraten zu können, brauchen wir im Vorfeld ein paar Informationen von Ihnen.

  • Sofern der Erstversicherungsvertrag nicht über uns läuft, brauchen wir zunächst diesen. Dabei interessiert es in der Regel nicht, welche Prämie Sie zahlen, wichtig sind stattdessen die Vertragsinhalte: Welche Vorschäden gibt es? Wie ist die Höchstentschädigung? Welchen Klausel-Katalog haben Sie? usw.
  • Wenn es ausländische Tochtergesellschaften gibt, bitte auch diese Limitlisten mitschicken.
  • Gibt es einen Finanzierer oder nicht? Diese Info ist wichtig, damit die Factoring-Gesellschaft von vornherein eingebunden werden kann. Sonst kann es passieren, dass der ausgewählte Versicherer im Nachhinein vom Factor abgelehnt wird.