Können Unternehmen verklagt werden, wenn sie sich nicht genügend für den Klimaschutz einsetzen? Eine neue Klageart – Aktionäre gegen Vorstand – könnte hierfür den Weg ebnen. Und auch eine neue EU-Richtlinie, die noch dieses Jahr verbschiedet werden soll, wird Klagen wohl vereinfachen.

In Deutschland gab es in dieser Hinsicht noch kein erfolgreiches Verfahren für die Kläger. Sowohl BMW als auch Mercedes-Benz hatten bei Klima-Klagen in der ersten Instanz gewonnen. Doch wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, rückt nun eine neue Klageart ins Blickfeld, die die Chancen von Klimaaktivisten deutlich steigern könnte: Aktionäre verklagen Vorstandsmitglieder auf nachhaltiges Management.

Solch ein Verfahren laufe gerade in London. Die Umweltorganisation Client Earth hat als Shell-Aktionärin eine Klage gegen den Konzern anhängig gemacht. Die Shell-Direktoren hätten es versäumt, in ihre Strategie die Risiken miteinzubeziehen, die der Klimawandel mit sich bringe. Als Aktionärin könne die Organisation vom Vorstand fordern, jene Sorgfalt walten lassen, die es zum Management eines Großunternehmens brauche.

Dieses Prinzip eins zu eins in Deutschland auszuführen sei zwar nicht möglich, führt die SZ aus – schließlich können Aktionäre ohne Mehrheit hierzulande nicht direkt gegen den Vorstand klagen ­-, doch es sei möglich, als Aktionär die Entlastung des Vorstandes anzufechten, weil dieser die Klimaschutzziele nicht ausreichend verfolgt. Geklärt werden müsse dabei zunächst, ob es überhaupt eine juristisch greifbare „Sorgfaltspflicht“ der Unternehmensführung zum Klimaschutz gebe. Oder ob die Verpflichtung den Aktionären gegenüber nur darin bestehe, Kurs und Gewinn zu steigern.

Diese Frage könnte eine neue EU-Richtlinie entscheidend beeinflussen: Die Corporate Sustainability Due Diligence soll eine Pflicht der Unternehmen festschreiben, ihre Strategie am Pariser Klimaziel auszurichten. An dieser muss sich dann auch die Sorgfaltspflicht des Vorstands orientieren.

Auch eine EU-Richtlinie zu den Berichtspflichten greift hier ein: Vom kommenden Geschäftsjahr an müssen auch Mittelständler mit mehr als 250 Mitarbeitern Rechenschaft darüber ablegen, wie klimaschonend und umweltfreundlich sie wirtschaften.