Der Kreditversicherer Allianz Trade hat bei zwei Produkten Erleichterungen für seine Kunden eingeführt.

In der Kreditversicherung für kleine und mittlere Unternehmen (WKV-M) wurde zum 1. August der Länderkatalog für die Selbstprüfung erweitert.

Dieser umfasst dann alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Australien, Japan, Kanada, Norwegen, Schweiz, USA und das Vereinigte Königreich. Damit sind nun der Länderkatalog für die Selbstprüfung und der Länderkatalog für die Wartefrist Protracted Default (Nichtzahlungstatbestand) von 60 Tagen identisch.

In der Kautionsversicherung hat der Versicherer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen reduziert und stärker auf das Thema „Nachhaltigkeit“ ausgerichtet.

So werden individuell zu vereinbarende Inhalte nicht mehr standardisiert in den AVB geregelt (z.B. die Themen Reporting oder einzureichende Finanzdaten) – dies gilt für alle individuellen Avalkreditverträge. Zudem wurde in der Avalkreditzusage ab 1,5 Millionen Euro Linienhöhe Raum geschaffen, diese individuellen Inhalte den Bedürfnissen entsprechend aufzunehmen. Alles, was bereits gesetzlich hinreichend geregelt ist, wird zudem nicht noch einmal in den AVB ausformuliert.

Um das Thema „Nachhaltigkeit“ mehr in die Geschäftsbedingungen einfließen zu lassen, sollen neue Regelungen dafür sorgen, dass Geschäftsmodelle unterstützt werden, die mit diesen Nachhaltigkeitskriterien in Einklang zu bringen sind.

Die neuen Geschäftsbedingungen treten in Kraft, sofern die Kunden nicht innerhalb von vier Wochen widersprechen.

Bei Fragen rund um die Neuerungen stehen wir gerne zur Verfügung.