Der Kreditversicherer Zurich führt seit Anfang des Jahres kein eigenes Inkasso mehr durch. Dadurch ergeben sich Änderungen für Zurich-Kunden im Versicherungsfall „Protracted Default“.

Das Inkasso des Hauses sei zu selten genutzt worden, um es wirtschaftlich vernünftig weiter betrieben zu können, meldet der Versicherer.

Änderungen ergeben sich dadurch für Kunden, die vertraglich vereinbart haben, dass der Versicherungsfall nicht erst bei einer Insolvenz eintritt, sondern bereits bei einem Zahlungsverzug (Protracted Default oder auch Nichtzahlungstatbestand). Nach dem ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel hat der Versicherungsnehmer drei Monate Zeit, um ein zugelassenes Inkassounternehmen oder einen zugelassenen Rechtsanwalt seiner Wahl mit dem Einzug der Forderungen zu beauftragen. Zurich muss dabei unverzüglich über die Beauftragung in Form einer Nichtzahlungsmeldung informiert werden.

Zurich betont, dass er als Versicherer auch weiterhin seine Kunden bei der Beauftragung eines lokalen Inkassopartners unterstützt und sie vollumfänglich bis zum Abschluss des Inkassoprozesses begleitet. Den Versicherungsnehmern sollen somit keine Nachteile durch die Veränderung entstehen.

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