Sind Hackerangriffe in Kriegszeiten versichert oder nicht? Darüber streiten sich aktuell Industrieunternehmen und Versicherer. Denn viele Versicherungskonzerne haben angekündigt, dass Cyberangriffe von ukrainischen oder russischen Hackern auf Unternehmen nicht mehr unter den Versicherungsschutz fallen.

Als Grund führen die Versicherer an, dass die Hackerangriffe Kriegshandlungen seien, die daher laut Versicherungsbedingungen vom Schutz ausgeschlossen sind. Die Versicherungsnehmer sehen das allerdings ganz anders, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet: Lösegelderpressungen seien keine Kriegshandlung und somit greife der Kriegsausschluss nicht.

„Es ist mal wieder ein Beispiel, wie schnell AVB unterschiedlich ausgelegt werden“, so GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin. „Bislang war das Cyberrisiko nicht mit Krieg in Europa verbunden. Das hat sich natürlich verändert, nichtsdestotrotz ist es erneut ein großes Ärgernis für die Kunden.“ Denn bei Schäden durch Cyberattacken kann es auch mal um Milliarden von Euro gehen – etwa, weil der Angriff Betriebsunterbrechungen zur Folge hat. In den schlimmsten Fällen könnte ein Feuer ausbrechen, weil Alarmsysteme nicht funktionieren, oder Produkte verunreinigt werden, für die der Hersteller Schadensersatz zahlen muss.

Immer mehr Versicherer bieten daher separate Cyberversicherungen oder Vertrauensschadensversicherungen an. Greift der Kriegsausschluss, bringen diese den versicherten Unternehmen jedoch wenig. So hat der britische Versicherer Lloyd’s of London schon vor dem Krieg entschieden, alle staatlich gelenkten Cyberattacken aus der Deckung auszuschließen. Allerdings müssen die Versicherer nachweisen, dass es sich bei der Schadsoftware um einen staatlich gelenkten Angriff handelt. Nicht einfach, da viele private oder halbstaatliche Akteure mitmischen.

In vielen Fällen werden deshalb Gerichte darüber entscheiden müssen, wie zulässig der Ausschluss ist. Sarafin sieht darin allerdings ein Problem: „Große Konzerne werden bis zur letzten Instanz durchhalten, aber der Mittelstand könnte in die Röhre schauen.“