Die Bundesregierung hat am 24. Februar die Übernahme von Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen), Garantien für Ungebundene Finanzkredite und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus bis auf weiteres ausgesetzt. Am 26. Februar ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten.

Für Russland und Belarus werden daher aktuell keine Anträge auf Übernahme von staatlichen Garantien bearbeitet. Bereits bestehende Exportkreditgarantien sind allerdings weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken für diese Länder abgesichert.

„Hierbei handelt es sich um eine politische Entscheidung“, betont GFL-Geschäftsführer Marcus Sarafin. „Wir gehen davon aus, dass über die Hermesdeckungen ein weit größeres Volumen abgewickelt wurde als über die privaten Versicherer und daher die Auswirkungen erheblich zu spüren sein werden.“

Der Interministerielle Ausschuss hat zudem entschieden, alle bestehenden Deckungen unter der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) für zukünftige Lieferungen und Leistungen aufzuheben. Für humanitäre Güter können Ausnahmen auf Antrag bewilligt werden.

Mit Blick auf Anträge für Ausfuhrgeschäfte in die Ukraine werden aktuell auf Basis der jeweiligen Risikosituation im Einzelfall entschieden. Auch hier gilt der Deckungsschutz für bereits bestehende Exportkreditgarantien.

Weitere Informationen finden Sie hier. Eine Einschätzung, welche Auswirkungen die Sanktionen auf Finanzierungs- und Kreditversicherungskunden haben werden, finden Sie hier: Ukraine-Krieg: Veränderte Risikosituation